von Sabine Zeller, BA
Die Begriffe „Gesellschaft“ und „Vergesellschaftung“ spielen schon immer eine große Rolle, da die Frage wie einzelne Personen zu Gesellschaftsmitgliedern werden eine sehr wichtige ist. Die Thematik der Geschlechterverhältnisse wird jedoch erst seit der Frauen- und Geschlechterforschung aufgeworfen. Die Menschen unterliegen geschlechtsspezifischen Zuschreibungen und die Gesellschaft wird in „männlich“ und „weiblich“ eingeteilt. Diese Zweigeschlechtlichkeit wurde zur selbstverständlichen Norm erhoben. Vergesellschaftung bedeutet somit auch Vergeschlechtlichung. Für die Frauen unserer Gesellschaft heißt das, dass ihnen sogenannte weibliche Bereiche – wie die Erziehung der Kinder – zugeordnet werden. Zur Familienarbeit zählt nicht nur die Tätigkeit als Hausfrau und Mutter, sondern auch die Pflege kranker Angehöriger.
Da mittlerweile eine Vielzahl von Frauen erwerbstätig ist, haben sie auch die Anforderungen des Berufslebens zu erfüllen. Sie tragen somit in zweifacher Weise zur Erhaltung der Gesellschaft bei.
Frauen leisten damit oftmals ein Mehr an gesellschaftlich notwendiger Arbeit und unterliegen dadurch einer größeren psychosozialen Belastung. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die „typisch weiblichen Bereiche“ in der Öffentlichkeit weder genügend Anerkennung bekommen noch angemessen honoriert werden. In der sogenannten „doppelten Vergesellschaftung“ der Frau, zeigen sich sehr deutlich die unterschiedliche Anerkennung und Bewertung von sogenannten männlichen und weiblichen Tätigkeiten.